in Bayern ab 2018 - so ist sie geregelt:
In Bayern sind Rauchmelder seit dem 01.01.2018 in allen Wohnungen vorgeschrieben und zwar in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie für alle Flure, die als
Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Alle
Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Bayern und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Bayern?
In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.01.2013 Rauchmelder eingebaut werden.
Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist, diese endete jedoch am 31.12.2017.
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder
zu installieren.
In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet
werden.
Wer muss Rauchmelder installieren?
Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.
Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):
In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die
regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von
Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen
Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer.
(Deutscher Feuerwehrverband e.V.)
Sommerzeit ist Wespenzeit
Die steigenden Temperaturen locken nicht nur die Menschen aus den Häusern um Sonne zu tanken, auch die Wespen und Hornissen werden nun wieder aktiv. Immer
wieder kommt es zur Bildung von Nestern auf Terrassen und an Fensternischen von Kinderzimmern.
Rat und Hilfe erteilt das Landratsamt Mühldorf/Inn wochentags zu den regulären Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 08631/699388 oder 08631/699338.
Nur in äußerst dringenden Fällen kann die Feuerwehr entsprechende Hilfe vermitteln. Die Hornissen- und Wespenberater arbeiten ehrenamtlich, deshalb sollte nach
Möglichkeit nur während der Geschäftszeiten des Landratsamtes um Hilfe ersucht werden.